Rechtliches
Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit
Fassung 2026-09-16. Anlage 3 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für Kunden mit Sitz in Deutschland, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Anwendungsbereich. Diese Erklärung gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Sie wird mit Vertragsschluss wirksam, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Auf Wunsch unterzeichnet Kyoomee sie zusätzlich im unveränderten Wortlaut; für die Wirksamkeit ist das nicht erforderlich.
1. Anlass und gesetzliche Grundlage
Der Kunde unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. Er zieht Kyoomee als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB hinzu.
Diese Erklärung dient der Verpflichtung zur Geheimhaltung, für die der Kunde nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB Sorge zu tragen hat. Kyoomee verpflichtet sich hiermit entsprechend.
2. Umfang der Verschwiegenheit
2.1 Kyoomee bewahrt über alle fremden Geheimnisse Stillschweigen, die Kyoomee im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden, insbesondere über zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Mandanten, Patienten oder sonstigen Betroffenen des Kunden. Das gilt unabhängig davon, ob die Information als vertraulich bezeichnet wurde.
2.2 Kyoomee verwendet diese Informationen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
2.3 Die Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und wirkt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
2.4 Kyoomee ist bekannt, dass die unbefugte Offenbarung eines fremden Geheimnisses durch eine mitwirkende Person nach § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB strafbar ist.
3. Beschränkung der Kenntnisnahme
3.1 Kyoomee verschafft sich Kenntnis von fremden Geheimnissen nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, und beschränkt die Kenntnisnahme auf Personen, die sie zur Leistungserbringung benötigen.
3.2 Kyoomee verpflichtet diese Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zur Verschwiegenheit im Umfang dieser Erklärung und belehrt sie über die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
4. Unterauftragnehmer
4.1 Zieht Kyoomee weitere mitwirkende Personen hinzu, die Zugang zu Informationen nach Ziffer 2.1 erhalten können, verpflichtet Kyoomee diese in Textform zur Verschwiegenheit in mindestens demselben Umfang (§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB; § 43e Abs. 3 BRAO; § 62a Abs. 3 StBerG).
4.2 Die eingesetzten Unterauftragnehmer sind in Anhang 1 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1 zu den AGB) ausgewiesen. Für ihre Auswahl und Überwachung gelten die Regelungen jener Vereinbarung.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Kyoomee trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Maßnahmen sind in Anhang 2 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung beschrieben.
6. Ausnahmen
Keine Verletzung dieser Erklärung liegt vor, soweit Kyoomee Informationen offenlegen muss, um einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zu entsprechen. Kyoomee unterrichtet den Kunden darüber vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7. Verhältnis zu den übrigen Vereinbarungen
7.1 Diese Erklärung ergänzt die AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Soweit sie Regelungen zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit trifft, geht sie diesen vor.
7.2 Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
7.3 Änderungen dieser Erklärung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Jede Fassung trägt ein Datum und bleibt unter ihrer eigenen Adresse unverändert abrufbar, etwa kyoomee.com/verschwiegenheit-de/2026-09-16.
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