Rechtliches
Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Fassung 2026-09-02. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kyoomee GmbH und ihren Kunden über die Nutzung der Kyoomee-Plattform. Kyoomee schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vorrang
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Kyoomee GmbH, Grazer Straße 1/3, 8120 Peggau, Steiermark, Österreich — FN 682788 a, UID ATU83518524, Geschäftsführer: David Jöbstl und Lukas Muchitsch, E-Mail kontakt@kyoomee.com
(„Kyoomee") und dem Kunden über die Nutzung der Kyoomee-Plattform.
1.2 Kyoomee schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; verbraucherschützende Bestimmungen finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu schließen.
1.3 Vertragsgrundlagen und ihre Rangfolge. Vertragsbestandteil sind, in dieser Reihenfolge:
- eine individuelle schriftliche Vereinbarung,
- die im Bestellweg ausgewiesene Leistungs- und Preisübersicht in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung,
- die nachstehend genannten Anlagen,
- diese Bedingungen.
Das Speziellere geht dem Allgemeineren vor.
1.4 Anlagen. Die folgenden Dokumente sind Vertragsbestandteil in der jeweils bezeichneten Fassung; sie sind unter der angegebenen Fundstelle abrufbar:
| Anlage | Dokument | Fassung | Fundstelle | gilt für |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) | 2026-09-02 | kyoomee.com/avv |
alle Kunden, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt |
| 2 | Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit — Österreich | 2026-09-02 | kyoomee.com/verschwiegenheit-at |
Kunden mit Sitz in Österreich, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen |
| 3 | Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit — Deutschland | 2026-09-02 | kyoomee.com/verschwiegenheit-de |
Kunden mit Sitz in Deutschland, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen |
1.5 Abwehr fremder Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil — auch dann nicht, wenn Kyoomee sie kennt und ihnen nicht widerspricht oder eine Bestellung ausführt, die auf sie verweist. Sie gelten nur, wenn Kyoomee ihnen ausdrücklich und in Textform gesondert zustimmt. Die bloße Annahme einer Bestellung ist keine solche Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Kyoomee stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software bereit, mit der eingehende Telefonanrufe von einem KI-gestützten Assistenten entgegengenommen und bearbeitet werden (Software as a Service). Kyoomee stellt die serverseitige Infrastruktur; für seine eigene Ausstattung und Anbindung ist der Kunde verantwortlich.
2.2 Kyoomee schuldet die Bereitstellung der Software. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — etwa eine Zahl zustande gekommener Termine, Rückrufe oder Abschlüsse — wird nicht geschuldet.
2.3 Der Assistent ist ein KI-System. Seine Antworten entstehen automatisiert und können unzutreffend sein. Der Kunde hält die von ihm hinterlegten Inhalte — insbesondere Wissensbasis, Leistungen, Preise und Öffnungszeiten — aktuell und richtig. Kyoomee prüft sie nicht.
2.4 KI-Offenlegung. Kyoomee weist Anrufer zu Beginn jedes Gesprächs darauf hin, dass sie mit einem KI-System sprechen (Art. 50 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689). Dieser Hinweis ist Bestandteil der Leistung und kann vom Kunden nicht abgeschaltet werden. Synthetisch erzeugte Audioinhalte werden nach dem Stand der Technik gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 2).
2.5 Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung. Die Leistung ist nicht dafür bestimmt, ausschließlich automatisiert Entscheidungen zu treffen, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO). Setzt der Kunde sie dennoch so ein, ist er dafür verantwortlich, die Voraussetzungen des Art. 22 DSGVO einzuhalten.
2.6 Keine Stimmidentifikation. Die Leistung ist nicht dazu bestimmt, Personen anhand ihrer Stimme zu identifizieren oder zu verifizieren. Kyoomee erstellt und vergleicht keine Stimmprofile und verarbeitet nach eigenem Verständnis keine biometrischen Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung (Art. 9 DSGVO). Setzt der Kunde eigene oder integrierte Fremdleistungen zur Stimm- oder Sprechererkennung ein, gilt §11.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen und Tarife ist kein bindendes Angebot.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Bestellweg einen Tarif wählt, diese Bedingungen und die Datenschutzhinweise bestätigt, den kostenpflichtigen Auftrag erteilt und Kyoomee die Bestellung bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3.3 Kyoomee speichert, welcher Fassung dieser Bedingungen der Kunde zugestimmt hat.
3.4 Zugang elektronischer Erklärungen. Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, gelten als am selben Tag zugegangen; außerhalb dieser Zeiten abgegebene Erklärungen gelten als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.
3.5 Die Informationspflichten nach § 9 Abs. 1 Z 1 bis 4 ECG werden abbedungen.
3.6 Der Kunde macht die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß. Kyoomee darf Nachweise verlangen.
4. Leistungsumfang, Kontingente, Zusatzleistungen
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif nach Maßgabe der im Bestellweg ausgewiesenen Leistungs- und Preisübersicht. Diese benennt insbesondere die enthaltenen Gesprächsminuten, Rufnummern, gleichzeitigen Anrufe, Kontakte, Kalenderverbindungen und Nutzerkonten sowie die Entgelte.
4.2 Enthaltene Kontingente sind Obergrenzen, keine Lieferpflicht. Der Kunde kann sie bis zur jeweiligen Grenze abrufen; ein Anspruch auf automatische Bereitstellung der vollen Menge besteht nicht. Nicht abgerufene oder nicht verbrauchte Kontingente verfallen mit Ablauf der Abrechnungsperiode, werden nicht übertragen und nicht vergütet.
4.3 Zusatzleistungen. Der Kunde kann Zusatzleistungen jederzeit im Portal hinzubuchen. Eine Erhöhung wirkt sofort und wird für die laufende Periode anteilig verrechnet. Eine Verringerung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; eine Rückerstattung oder Gutschrift für die bereits bezahlte Periode erfolgt nicht.
4.4 Überschreitung des Minutenkontingents. Der Kunde kann im Portal die automatische Nachbuchung von Minutenpaketen aktivieren. Ist sie nicht aktiviert und das Kontingent aufgebraucht, kann Kyoomee die Annahme weiterer Anrufe bis zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode aussetzen.
4.5 Weiterentwicklung. Kyoomee darf die Leistung fortentwickeln, einzelne Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, solange der vertraglich geschuldete Leistungszweck erhalten bleibt. Wird eine wesentliche Funktion eingestellt, informiert Kyoomee mit angemessener Frist in Textform; dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.
4.6 Fremdleistungen. Kyoomee darf zur Leistungserbringung Leistungen, Komponenten und Schnittstellen Dritter einsetzen. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter sind in der Anlage 1 genannten Liste ausgewiesen.
5. Rufnummern
5.1 Kyoomee stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine oder mehrere Rufnummern zur Nutzung bereit. Die Rufnummern verbleiben im Nutzungsrecht von Kyoomee; ein Anspruch auf Übertragung (Portierung) an den Kunden oder einen Dritten besteht nicht.
5.2 Bereitgestellte Rufnummern dürfen ausschließlich für eingehende Anrufe genutzt werden. Ausgehende Anrufe über von Kyoomee bereitgestellte Rufnummern sind nur zulässig, wenn dies gesondert vereinbart und die Rufnummer zuvor auf die vollständigen Unternehmensdaten des Kunden registriert wurde.
5.3 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses — gleich aus welchem Grund — endet das Nutzungsrecht. Kyoomee darf die Rufnummern einziehen und anderweitig vergeben.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, eine auf eine Kyoomee-Rufnummer eingerichtete Rufumleitung bei Vertragsende unverzüglich zu deaktivieren.
5.5 Bei Zahlungsverzug bleibt die Rufnummer dem Kunden zunächst erhalten (§7.4); sie fällt an Kyoomee zurück, sobald das Vertragsverhältnis endgültig beendet ist.
5.6 Rufnummernanzeige. Der Kunde kann die Anzeige seiner Rufnummer bei abgehenden Anrufen unterdrücken lassen. Dies gilt nicht für Anrufe an Notrufnummern.
5.7 Notrufe. Wird über die Leistung eine Notrufnummer gewählt, ist Kyoomee gesetzlich verpflichtet, dem Betreiber der Notrufnummer auf dessen Anfrage die Stammdaten und den Standort des Anrufers zu übermitteln. Kann der aktuelle Standort nicht ermittelt werden, darf der zuletzt bekannte Standort übermittelt werden.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und verantwortet alle Handlungen über seine Zugänge.
6.2 Der Kunde verfügt über die erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten und übermittelten Daten.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz in seinem Betrieb zulässig ist — insbesondere hinsichtlich der Information seiner Anrufer und, soweit er Gesprächsaufzeichnungen aktiviert, hinsichtlich der dafür erforderlichen Einwilligungen (Art. 6 und Art. 9 DSGVO; § 120 öStGB, § 201 dtStGB). Kyoomee stellt die technischen Mittel bereit — Eingangsansage, Einwilligungsabfrage, konfigurierbare Aufbewahrungsfristen —; die Entscheidung über deren Einsatz trifft der Kunde.
6.4 Verbot der Kaltakquise. Der Kunde darf die Leistung nicht für unerbetene Werbeanrufe verwenden (§ 174 TKG 2021, § 7 UWG).
6.5 Sensible Daten. Der Kunde achtet darauf, welche Informationen er dem Assistenten zugänglich macht. Bei sicherheitsrelevanten Vorgängen — etwa der Abfrage von Bestell- oder Zugangsdaten — baut er geeignete Sicherungsmaßnahmen in den Gesprächsablauf ein.
6.6 Der Kunde überlässt die Zugänge nicht unbefugten Dritten und nutzt die Leistung nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise, die den Betrieb stört.
6.7 Verletzt der Kunde diese Pflichten und wird Kyoomee deshalb von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde Kyoomee schad- und klaglos und unterstützt bei der Abwehr.
7. Entgelte, Zahlung, Verzug
7.1 Es gelten die Entgelte der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisübersicht. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
7.2 Das Entgelt ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Abrechnung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; es gelten die im Portal hinterlegten Zahlungsdaten. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt dem zu.
7.3 Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist Kyoomee berechtigt, die Entgelte einmal jährlich angemessen an die Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex anzupassen. Darüber hinausgehende Erhöhungen sind nur nach §13 möglich.
7.4 Zahlungsverzug. Bei Verzug ist Kyoomee berechtigt, die Annahme von Anrufen mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die Daten des Kunden und die ihm zugeordneten Rufnummern bleiben in dieser Zeit erhalten. Kommt die Zahlung auch nach Abschluss der Zahlungswiederholungen des Zahlungsdienstleisters nicht zustande, ist Kyoomee zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; §5.3 gilt.
7.5 Bei Verzug gebühren die zwischen Unternehmern gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Kunde trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von Kyoomee aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
7.7 Einwendungen gegen eine Abrechnung sind binnen acht Wochen ab Zugang zu erheben.
8. Regulierte Branchen und Berufsgeheimnis
8.1 Setzt der Kunde die Leistung in einem Bereich ein, der besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegt — etwa als Rechtsanwalt, Arzt, Apotheker, Notar oder Steuerberater —, prüft und verantwortet er selbst die Zulässigkeit nach den für ihn geltenden berufs- und strafrechtlichen Vorschriften (insbesondere § 121 öStGB, § 203 dtStGB, § 9 RAO, § 54 ÄrzteG).
8.2 Unterliegt der Kunde einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, gilt ergänzend die für seinen Sitzstaat vorgesehene Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit (Anlage 2 bzw. 3) als vereinbart. Kyoomee verpflichtet die mit den Daten befassten Personen zur Verschwiegenheit.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Support
9.1 Kyoomee sagt keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Kyoomee erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und ist bemüht, sie durchgehend bereitzustellen. Eine Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart.
9.2 Planbare Wartungsarbeiten führt Kyoomee nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie an, soweit sie zu einer Unterbrechung führen. In dringenden Fällen — insbesondere zur Fehlerbehebung oder zur Abwehr von Angriffen — darf Kyoomee auch ohne Vorankündigung tätig werden.
9.3 Support. Störungen meldet der Kunde in Textform an kontakt@kyoomee.com mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Kyoomee bearbeitet Meldungen innerhalb seiner Servicezeiten [OFFEN: Servicezeiten festlegen]. Feste Reaktions- oder Behebungszeiten werden nicht zugesagt (Entscheid David 02.09.2026).
9.4 Gesondert beauftragte Dienstleistungen. Einrichtung und Konfiguration des Assistenten, Schulung von Mitarbeitern des Kunden und individuelle Beratung sind nicht Bestandteil der Tarifleistung. Sie können gesondert beauftragt werden; Grundlage ist ein Angebot in Textform, das Leistungsinhalt und Entgelt benennt. Kyoomee schuldet dabei die fachgerechte Erbringung, nicht einen bestimmten Erfolg. Verarbeitet Kyoomee im Rahmen dieser Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt §10 entsprechend.
10. Datenschutz
10.1 Verarbeitet Kyoomee im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt die
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1), abrufbar unter kyoomee.com/avv.
Sie legt die Bedingungen dieser Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO fest und ist für das
Vertragsverhältnis allein maßgeblich. Vom Kunden vorgelegte Auftragsverarbeitungs-
vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Kyoomee stimmt ihnen ausdrücklich
in Textform zu.
10.2 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Daten der anrufenden und angerufenen Personen; Kyoomee ist insoweit Auftragsverarbeiter. Der Kunde erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber diesen Personen — einschließlich der Hinweise auf Aufzeichnung und Transkription, den Einsatz künstlicher Intelligenz, die eingesetzten Auftragsverarbeiter und die Speicherdauer.
10.3 Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst gelten die Datenschutzhinweise unter
kyoomee.com/datenschutz.
11. Rechte an Inhalten, Fremdleistungen
11.1 Der Kunde behält alle Rechte an seinen Inhalten und Daten.
11.2 Kyoomee räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß im eigenen Unternehmen zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software selbst, werden nicht eingeräumt.
11.3 Eine Nutzung von Kundeninhalten zur Verbesserung der Kyoomee-Dienste erfolgt nur nach gesonderter, ausdrücklicher Zustimmung; die Funktion ist standardmäßig deaktiviert.
11.4 Integriert der Kunde eigene oder fremde Komponenten, Schnittstellen oder Daten, ist Kyoomee insoweit nur Hostprovider. Für diese Fremdleistungen übernimmt Kyoomee keine Haftung; der Kunde hält Kyoomee diesbezüglich schad- und klaglos.
11.5 Referenznennung. Kyoomee darf Namen und Logo des Kunden als Referenz auf seine Geschäftsbeziehung verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Unterliegt der Kunde einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (§8), bedarf jede Referenznennung seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Rügeobliegenheit. Der Kunde zeigt Mängel binnen acht Tagen ab Erkennbarkeit in Textform nachvollziehbar an und ermöglicht Kyoomee die zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen.
12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Kyoomee behebt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. Die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG wird ausgeschlossen.
12.3 Kyoomee haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kyoomee nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Netto-Jahresentgelt.
12.5 Der Ersatz mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns, entgangener Umsätze und von Reputationsschäden ist ausgeschlossen.
12.6 Kyoomee haftet nicht für Schäden aus inhaltlich unzutreffenden Auskünften des Assistenten, die auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Inhalten des Kunden beruhen (§2.3, §6), und nicht für die vom Kunden vorgegebenen Konfigurationen und Anweisungen.
12.7 Für unentgeltlich erbrachte Leistungen haftet Kyoomee nicht.
12.8 Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
12.9 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1 Kyoomee kann diese Bedingungen und die Leistungsbeschreibung ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an geänderte Leistungen erforderlich ist.
13.2 Änderungen teilt Kyoomee mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als vereinbart; auf diese Wirkung weist Kyoomee in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
13.3 Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten des Kunden verschieben — insbesondere Entgelterhöhungen über §7.3 hinaus sowie wesentliche Einschränkungen der Kernfunktionen —, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnungsperiode beträgt nach Wahl des Kunden einen Monat oder zwölf Monate.
14.2 Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, über das Zahlungsportal im Kundenbereich oder in Textform.
14.3 Kyoomee kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Kyoomee insbesondere vor bei Zahlungsverzug (§7.4), bei Überlassung der Zugänge an unbefugte Dritte, bei rechtswidriger Nutzung oder bei einer Störung des Betriebs.
14.5 Eine Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte für die laufende Periode erfolgt nicht.
14.6 Datenexport. Kyoomee stellt dem Kunden nach Vertragsende für 30 Tage einen auf den Export beschränkten Zugang zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist in diesem Zeitraum untersagt. Danach wird der Zugang beendet; die Löschung richtet sich nach Anlage 1.
15. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
15.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Zu den vertraulichen Informationen von Kyoomee zählen insbesondere Architektur, Quellcode und sicherheitsrelevante Angaben. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus, bei Geschäftsgeheimnissen so lange, wie sie Geschäftsgeheimnis bleiben.
15.2 Keine unzulässige Offenlegung liegt vor, soweit Informationen aufgrund zwingender Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen, allgemein bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.
15.3 Abwerbeverbot. Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter von Kyoomee, mit denen er im Rahmen der Vertragsdurchführung in Kontakt stand, gezielt abwerben. Allgemeine Stellenausschreibungen und Bewerbungen aus Eigeninitiative gelten nicht als Abwerbung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, sowie unmittelbar geltendes Unionsrecht — insbesondere DSGVO und KI-Verordnung — bleiben unberührt.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Kyoomee ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16.3 Schlichtung. Der Kunde kann Streit- oder Beschwerdefälle, die nicht einvernehmlich gelöst werden konnten, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Schlichtungsstelle vorlegen. [OFFEN: anwaltlich prüfen, ob diese Zuständigkeit für uns eröffnet ist — sie hängt an der Einordnung als Kommunikationsdienst.]
16.4 Vertragssprache ist Deutsch.
16.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
16.6 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Kyoomee übertragen.
16.7 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.