Rechtliches
Verpflichtungs­erklärung zur Verschwiegenheit
Anlage 3 zu den <a class="inline" href="/agb">Allgemeinen Geschäftsbedingungen</a>. Sie gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Anwendungsbereich. Diese Erklärung gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen — insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Sie tritt mit Vertragsschluss in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Auf Wunsch zeichnet Kyoomee sie zusätzlich im unveränderten Wortlaut gegen; für die Wirksamkeit ist das nicht erforderlich.
1. Anlass und gesetzliche Grundlage
Der Kunde unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. Er zieht Kyoomee als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB hinzu.
Diese Erklärung setzt die Verpflichtung um, die § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB dem Kunden auferlegt: Er muss die mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichten. Kyoomee erklärt sich hiermit entsprechend verpflichtet.
2. Umfang der Verschwiegenheit
2.1 Kyoomee bewahrt über alle fremden Geheimnisse Stillschweigen, die Kyoomee im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden — insbesondere über zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Mandanten, Patienten oder sonstigen Betroffenen des Kunden. Das gilt unabhängig davon, ob die Information als vertraulich bezeichnet wurde.
2.2 Kyoomee verwendet diese Informationen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
2.3 Die Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und wirkt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
2.4 Kyoomee ist bekannt, dass eine unbefugte Offenbarung nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar ist.
3. Beschränkung der Kenntnisnahme
3.1 Kyoomee beschränkt die Kenntnisnahme auf Personen, die sie zur Leistungserbringung benötigen.
3.2 Kyoomee verpflichtet diese Personen vor der Tätigkeitsaufnahme schriftlich zur Verschwiegenheit im Umfang dieser Erklärung und belehrt sie über die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
4. Unterauftragnehmer
4.1 Setzt Kyoomee weitere mitwirkende Personen ein, die Zugang zu Informationen nach Ziffer 2.1 erhalten können, verpflichtet Kyoomee diese vertraglich zur Verschwiegenheit in mindestens demselben Umfang und stellt die Weitergabe der Verpflichtung sicher (§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB).
4.2 Die eingesetzten Unterauftragnehmer sind in der Liste zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung ausgewiesen. Für Auswahl und Überwachung gelten die Regelungen jener Vereinbarung.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Kyoomee trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Maßnahmen sind in der Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung beschrieben.
6. Ausnahmen
Keine Verletzung dieser Erklärung liegt vor, soweit Kyoomee Informationen offenlegen muss, um einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zu entsprechen. Kyoomee unterrichtet den Kunden darüber vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7. Verhältnis zu den übrigen Vereinbarungen
7.1 Diese Erklärung ergänzt die AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Soweit sie Regelungen zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit trifft, geht sie diesen vor.
7.2 Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
7.3 Änderungen dieser Erklärung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; die Änderungsklausel der AGB findet auf sie keine Anwendung. Jede Fassung trägt ein Versionsdatum; frühere Fassungen bleiben abrufbar.
Kyoomee GmbH · Grazer Straße 1/3, 8120 Peggau, Österreich · FN 682788 a · UID ATU83518524