Rechtliches
Verpflichtungs­erklärung zur Verschwiegenheit
Anlage 2 zu den <a class="inline" href="/agb">Allgemeinen Geschäftsbedingungen</a>. Sie gilt für Kunden mit Sitz in Österreich, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Anwendungsbereich. Diese Erklärung gilt für Kunden mit Sitz in Österreich, die einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen — insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Sie tritt mit Vertragsschluss in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Auf Wunsch zeichnet Kyoomee sie zusätzlich im unveränderten Wortlaut gegen; für die Wirksamkeit ist das nicht erforderlich.
1. Anlass
Der Kunde unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (insbesondere § 121 StGB, § 9 RAO, § 54 ÄrzteG, § 91 WTBG 2017). Er zieht Kyoomee als externen Dienstleister hinzu, der dabei Kenntnis von Informationen erlangen kann, die dieser Pflicht unterliegen. Kyoomee verpflichtet sich deshalb wie folgt.
2. Umfang der Verschwiegenheit
2.1 Kyoomee bewahrt über alle Informationen Stillschweigen, die Kyoomee im Rahmen der Leistungserbringung über den Kunden, dessen Mandanten, Patienten oder sonstige Betroffene bekannt werden und die der Verschwiegenheitspflicht des Kunden unterliegen. Das gilt unabhängig davon, ob die Information ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurde.
2.2 Kyoomee verwendet diese Informationen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
2.3 Die Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und wirkt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
3. Beschränkung der Kenntnisnahme
3.1 Kyoomee beschränkt die Kenntnisnahme auf Personen, die sie zur Leistungserbringung benötigen.
3.2 Kyoomee verpflichtet diese Personen vor der Tätigkeitsaufnahme schriftlich zur Verschwiegenheit im Umfang dieser Erklärung. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
4. Unterauftragnehmer
4.1 Setzt Kyoomee Unterauftragnehmer ein, die Zugang zu Informationen nach Ziffer 2.1 erhalten können, verpflichtet Kyoomee diese vertraglich zur Verschwiegenheit in mindestens demselben Umfang.
4.2 Die eingesetzten Unterauftragnehmer sind in der Liste zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung ausgewiesen. Für ihre Auswahl und Überwachung gelten die Regelungen jener Vereinbarung.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Kyoomee trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Maßnahmen sind in der Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung beschrieben.
6. Ausnahmen
Keine Verletzung dieser Erklärung liegt vor, soweit Kyoomee Informationen offenlegen muss, um einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zu entsprechen. Kyoomee unterrichtet den Kunden darüber vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7. Verhältnis zu den übrigen Vereinbarungen
7.1 Diese Erklärung ergänzt die AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Soweit sie Regelungen zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit trifft, geht sie diesen vor.
7.2 Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
7.3 Änderungen dieser Erklärung werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; die Änderungsklausel der AGB findet auf sie keine Anwendung. Jede Fassung trägt ein Versionsdatum; frühere Fassungen bleiben abrufbar.
Kyoomee GmbH · Grazer Straße 1/3, 8120 Peggau · FN 682788 a · UID ATU83518524